1 Mai 2020
Arbeitslosengeld für Selbstständige
UnternehmerInnen, die es aufgrund der Covid-19 Krise finanziell hart getroffen hat, können sich unter Umständenarbeitslos melden. Aus Sicht des AMS ist eine Person arbeitslos, wenn weder ihr Monatseinkommen noch 11,1 % des Monatsumsatzes EUR 460,66 überschreiten. Man darf ferner nicht bei der SVS pflichtversichert sein, daher ist ein etwaiger Gewerbeschein zumindest ruhend zu melden. Die […]
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