Jahresnetzkarte steuerlich absetzen

Die Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel, soweit die Fahrten durch den Betrieb veranlasst sind, können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ohne weiteren Nachweis können 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.

Vorsicht: Es wird nur die 2. Klasse für die pauschale Variante steuerlich akzeptiert. Familienkarten sind nicht geeignet.

Natürlich können bei entsprechenden Nachweisen (Aufzeichnungen) die Netzkarten nach tatsächlichen Verhältnissen steuerlich geltend gemacht werden.

Die neue Varianten mit dem pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von 50 Prozent ist ab der Veranlagung 2022 anwendbar.

Die gesetzliche Bestimmung zu dieser Regelung findet man unter § 4 Abs 4 Z 5 EStG.

26 April 2024

Neuer ORF-Beitrag ab 2024:Regelungen für Unternehmer

Ab Jänner 2024 ersetzt der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) nach dem neu erlassenen ORF-Beitrags-Gesetz die bisherige Gis-Gebühr. Der ORF-Beitrag ist pro gemeldetem Hauptwohnsitz, an der zumindest eine volljährige Person eingetragen ist, zu entrichten. Sind mehrere Personen an einer Adresse gemeldet, gelten sie als Gesamtschuldner, der Beitrag ist nur einmal zu zahlen. Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren, […]

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29 März 2024

Neue Mindest-KÖSt: Herabsetzungsantrag der KÖSt-Vorauszahlungen

Neue Mindest-KÖSt Im Zuge der Einführung der neuen FlexKapG wurde mit dem Start-Up-Förderungsgesetz die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) herabgesetzt. Seit 1. Jänner 2024 beträgt die neue Mindest-KÖSt statt 1750 EUR nur mehr 500 EUR pro Jahr, wobei es für die ersten 10 Jahre keine Ausnahme mehr gibt. Die Herabsetzung gilt auch für bereits bestehende GmbHs. Herabsetzungsantrag stellen […]

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