Jahresnetzkarte steuerlich absetzen

Die Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel, soweit die Fahrten durch den Betrieb veranlasst sind, können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ohne weiteren Nachweis können 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.

Vorsicht: Es wird nur die 2. Klasse für die pauschale Variante steuerlich akzeptiert. Familienkarten sind nicht geeignet.

Natürlich können bei entsprechenden Nachweisen (Aufzeichnungen) die Netzkarten nach tatsächlichen Verhältnissen steuerlich geltend gemacht werden.

Die neue Varianten mit dem pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von 50 Prozent ist ab der Veranlagung 2022 anwendbar.

Die gesetzliche Bestimmung zu dieser Regelung findet man unter § 4 Abs 4 Z 5 EStG.

16 September 2024

Steuertermin 30.09.

Einreichung und Offenlegung des Jahresabschlusses, Herabsetzungsantrag, Vorsteuerrückerstattung – der 30.09. ist eine wichtige Frist für steuerrelevante Themen. Die wichtigsten Steuerfristen finden Sie nachfolgend: Einreichung und Offenlegung Jahresabschluss Kapitalgesellschaften – das sind GmbHs, FlexCos und AGs – müssen verpflichtend ihre Jahresabschlüsse binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Der „Regelbilanzstichtag“ ist grundsätzlich der 31.12., […]

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12 Juli 2024

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

  Kapitalgesellschaften, das heißt Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und Aktiengesellschaften sind in zwei Fällen zur Insolvenzantragstellung verpflichtet: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.   Zahlungsunfähigkeit   Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die bereits fälligen Schulden aufgrund mangelnder bereiter (sofort verfügbarer) Zahlungsmittel zu begleichen und diese auch in absehbarer Zeit nicht beschaffen kann. […]

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