Jahresnetzkarte steuerlich absetzen

Die Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel, soweit die Fahrten durch den Betrieb veranlasst sind, können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ohne weiteren Nachweis können 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.

Vorsicht: Es wird nur die 2. Klasse für die pauschale Variante steuerlich akzeptiert. Familienkarten sind nicht geeignet.

Natürlich können bei entsprechenden Nachweisen (Aufzeichnungen) die Netzkarten nach tatsächlichen Verhältnissen steuerlich geltend gemacht werden.

Die neue Varianten mit dem pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von 50 Prozent ist ab der Veranlagung 2022 anwendbar.

Die gesetzliche Bestimmung zu dieser Regelung findet man unter § 4 Abs 4 Z 5 EStG.

25 März 2023

Steuern sparen mit Dienstfahrrädern

Die Zurverfügungstellung eines Dienstfahrrades ist seit 2023 steuerlich höchst attraktiv. Immer mehr Arbeitgeber:innen bieten ihren Mitarbeitenden Dienstfahrräder an, die auch privat genutzt werden dürfen. Grundsätzlich sind jegliche Vorteile aus einem Dienstverhältnis abgabenpflichtig. Beim Dienstfahrrad ist alles anders: Das Dienstfahrrad wird gänzlich abgabenfrei zur Verfügung gestellt. Es fallen weder Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnnebenkosten an. Die Mitarbeiter:innen […]

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25 März 2023

Stolperfalle: Anträge via Finanz-Online

An und für sich funktioniert die Übermittlung von Steuerformularen und Anträgen über Finanzonline problemlos. Manchmal stört ein Wartungsfenster, ansonsten klappt die Übermittlung von Informationen an das Finanzamt gut. Auch wenn die Technik mitspielt, muss man eine rechtliche Dimension beachten. Nicht jedes Anbringen ist für eine Übermittlung über Finanzonline geeignet. Zu dieser Erkenntnis musste ein Unternehmen […]

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