Jahresnetzkarte steuerlich absetzen

Die Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel, soweit die Fahrten durch den Betrieb veranlasst sind, können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ohne weiteren Nachweis können 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Einzelpersonen geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.

Vorsicht: Es wird nur die 2. Klasse für die pauschale Variante steuerlich akzeptiert. Familienkarten sind nicht geeignet.

Natürlich können bei entsprechenden Nachweisen (Aufzeichnungen) die Netzkarten nach tatsächlichen Verhältnissen steuerlich geltend gemacht werden.

Die neue Varianten mit dem pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von 50 Prozent ist ab der Veranlagung 2022 anwendbar.

Die gesetzliche Bestimmung zu dieser Regelung findet man unter § 4 Abs 4 Z 5 EStG.

16 Oktober 2024

Haftung der Gesellschafter einer GmbH – Haftung gegenüber Dritten

Haften Gesellschafter Gläubigern gegenüber mit ihrem Privatvermögen? Der Vorteil einer GmbH besteht darin, dass die Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Für die Gesellschafter besteht keine Haftung, die Gesellschaft haftet jedoch unbeschränkt. Im Gegenzug haben die Gesellschafter eine Stammeinlage zu leisten. Die Stammeinlagen aller Gesellschafter bilden zusammen das Stammkapital. Die Gesellschafter haften daher […]

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23 September 2024

Hochwasserkatastrophe 2024: Land Niederösterreich

Katastrophenbeihilfe für Private in Niederösterreich   Das Land Niederösterreich bietet im Rahmen der Katastrophenbeihilfe finanzielle Unterstützung für physische und juristische Personen zur Behebung von Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkane und Hagel entstehen. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind jedoch nur förderfähig, wenn sie nicht versicherbar waren. Schäden an […]

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