Strompreisebremse und Stromrabatt

Der Blick auf die Strom- oder Gasabrechnung lässt viele Menschen bereits verzweifeln. Die Bundesregierung hat eine Strompreisbremse geplant. Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Pressemeldung die ersten Details bekannt gemacht.


Die Strompreisbremse wirkt wie folgt:

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben.

Die Strompreisbremse soll im Oktober im Parlament beschlossen werden.

Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, soll es in einem zweiten Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent zu stellen.

Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75% der Netzkosten geben. Das sind für diese einkommensschwachen Haushalte bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs – und betrifft rund 300.000 Personen in Österreich

Zur Unterstützung für die energieintensiven Unternehmen, insbesondere KMU, darunter auch Handwerksbetriebe, finalisiert die Regierung derzeit die notwendige, rasche Hilfe, unter anderem durch den Energiekostenzuschuss. Hier wird nach Fertigstellung der Richtlinie die rasche Bewilligung der Förderung auf EU-Ebene angestrebt.


Zusätzlich kann in Niederösterreich der blau-gelbe Strompreisrabatt beantragt werden. Wir haben Ihnen die wesentlichen Informationen der Website des Landes Niederösterreich hier zusammengefasst:

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten und zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • für ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig waren, oder
  • selbst nicht aus einem Stromlieferungsvertrag zahlungspflichtig waren, aber dennoch die Stromkosten für den eigenen Haushalt zu tragen haben.

Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird je Haushalt gewährt und ist abhängig von der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen. Die Förderhöhe orientiert sich dabei an österreichweit durchschnittlichen Stromverbräuchen, welche von der E-Control ermittelt wurden.


Die Höhe des blau-gelben Strompreisrabatts beträgt für einen

    • 1 Personenhaushalt: insgesamt € 169,58
    • 2 Personenhaushalt: insgesamt € 272,36
    • 3 Personenhaushalt: insgesamt € 374,44
    • 4 Personenhaushalt: insgesamt € 415,80
    • 5 Personenhaushalt: insgesamt € 457,07
    • für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27

Es ist ein Online-Antrag zu stellen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Antrag beim Energieversorgungsunternehmen:
    Wer einen Stromlieferungsvertrag mit einem der unten angeführten Partner hat, stellt den Antrag direkt bei seinem Energieversorgungsunternehmen.
    Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird bei den nächsten Vorschreibungen bzw. Abrechnungen direkt in Abzug gebracht. Man bezahlt weniger für die Stromrechnung.
  • Antrag beim Land NÖ:
    Ist der eigene Stromlieferant nicht beteiligt, oder man hat selbst keinen Vertrag – trägt aber dennoch die Stromkosten des eigenen Haushaltes, so kann der Antrag direkt beim Land NÖ gestellt werden.
    Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird in Teilbeträgen bis zum September 2023 auf das im Antrag angegebene Bankkonto ausbezahlt.

 

Je nach Vertragssituation gelangt man direkt zu den jeweiligen Online-Anträgen.
Dabei sind folgende Förderungszeiträume zu beachten:

  • Antrag bei EVN: ab 01.09.2022 bis zum 31.03.2023 möglich
  • Antrag beim VERBUND: ab 26.09.2022 bis zum 31.03.2023 möglich
  • Vormerkung bei Wien Energie: ab 26.09.2022 bis 31.03.2023  möglich
  • Antrag beim Land NÖ: ab 01.09.2022 bis zum 30.09.2023 möglich

Die Auszahlung erfolgt in gleichmäßigen Teilbeträgen bis zum 30.09.2023.
Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.

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