Körperschaftsteuer 2024

Mit dem Ende 2023 beschlossenen Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapG) und dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 wurde auch das GmbH-Gesetz geändert.

Wichtigste Änderung: Das gesetzliche Mindeststammkapital wurde von EUR 35.000 auf EUR 10.000 gesenkt. Die gesetzliche Mindestkörperschaftsteuer basiert auf dem Mindeststammkapital. Die Mindestkörperschaftsteuer ist eine Form der Unternehmensbesteuerung, die sicherstellt, dass Unternehmen, unabhängig von ihren tatsächlichen Gewinnen, einen Mindestbetrag an Steuern zahlen müssen, beispielsweise auch in Verlustjahren.

Aufgrund der Reduktion des Mindestkapitals reduziert sich ab dem Jahr 2024 auch die Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750 auf EUR 500 pro Jahr. Die Mindestkörperschaftsteuer ist sohin gesunken.

Die vor knapp 10 Jahren eingeführte gründungsprivilegierte GmbH gibt es nicht mehr.

Das Finanzamt hat in den aktuellen Körperschaftsteuervorschreibungen, die reduzierte Mindeststeuer noch nicht gänzlich berücksichtigt. Sollten Sie daher eine Vorschreibung über EUR 1.750,- erhalten, kann es sich dabei um einen zu hohen Vorschreibungsbetrag handeln.

Übrigens: Die Körperschaftsteuer beträgt seit 2024 nur noch 23 Prozent.

26 April 2024

Neuer ORF-Beitrag ab 2024:Regelungen für Unternehmer

Ab Jänner 2024 ersetzt der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) nach dem neu erlassenen ORF-Beitrags-Gesetz die bisherige Gis-Gebühr. Der ORF-Beitrag ist pro gemeldetem Hauptwohnsitz, an der zumindest eine volljährige Person eingetragen ist, zu entrichten. Sind mehrere Personen an einer Adresse gemeldet, gelten sie als Gesamtschuldner, der Beitrag ist nur einmal zu zahlen. Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren, […]

mehr lesen
29 März 2024

Neue Mindest-KÖSt: Herabsetzungsantrag der KÖSt-Vorauszahlungen

Neue Mindest-KÖSt Im Zuge der Einführung der neuen FlexKapG wurde mit dem Start-Up-Förderungsgesetz die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) herabgesetzt. Seit 1. Jänner 2024 beträgt die neue Mindest-KÖSt statt 1750 EUR nur mehr 500 EUR pro Jahr, wobei es für die ersten 10 Jahre keine Ausnahme mehr gibt. Die Herabsetzung gilt auch für bereits bestehende GmbHs. Herabsetzungsantrag stellen […]

mehr lesen