Katastrophenbeihilfe für Private in Niederösterreich
Das Land Niederösterreich bietet im Rahmen der Katastrophenbeihilfe finanzielle Unterstützung für physische und juristische Personen zur Behebung von Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkane und Hagel entstehen. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind jedoch nur förderfähig, wenn sie nicht versicherbar waren. Schäden an Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgeschlossen.
Meldung und Antragstellung:
Betroffene Bürgerinnen und Bürger melden Schäden formlos bei der Gemeinde, in deren Gebiet das Ereignis eingetreten ist. Die Gemeinde erfasst die Schadensdaten im Katastrophenbeihilfeprogramm, welches über das NÖ Web-Portal, Gemdat oder Kommunalnet zugänglich ist. Der Zugang zum Programm erfolgt über die Abteilung Gemeinden.
Voraussetzungen für die Beihilfe:
- Ein Gutachten einer fachkundigen Person muss bestätigen, dass es sich um eine Naturkatastrophe handelt.
- Die Schadenssumme abzüglich Ansprüche Dritter (z.B. Versicherungen) muss mindestens 1.000 € betragen.
- Das beschädigte Objekt muss ordnungsgemäß instandgehalten und behördlich genehmigt sein.
Meldefrist und Bewertung: Die notwendigen Unterlagen, insbesondere das Schadenserhebungsprotokoll, müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Katastrophenereignis eingereicht werden. Schäden an Wohngebäuden werden nach den Richtwerten der NÖ Baudirektion bewertet. Diese gelten auch für Zentralheizungen und Außenanlagen, einschließlich Inventar. Bei besonders schwerwiegenden Schäden, wie Totalschäden oder Schäden an Haustechnikanlagen, erfolgt eine gesonderte Bewertung. Schäden an gewerblichen Objekten werden hingegen nach eigenen Richtlinien beurteilt.
Höhe der Beihilfe: Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme. In besonderen Fällen kann, nach eingehender Prüfung, eine höhere Beihilfe gewährt werden. Voraussetzungen sind ein entsprechender Antrag und Nachweise.
Auszahlung und Verwendung: Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto der Geschädigten. Die Beihilfe muss innerhalb eines Jahres zur Behebung des Schadens verwendet werden. Nachweise über die Schadensbehebung sind zehn Jahre lang aufzubewahren, und die Verwendung wird stichprobenartig überprüft.
Kontakt: Für weitere Informationen und zur Beantragung der Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte: Katastrophenbeihilfe für Private – Förderung – Land Niederösterreich (noe.gv.at)