Abgabenstundungen verlängert

Die aktuelle Frist für bestehende Abgabenstundungen läuft per 15. Jänner 2021 aus. Diese Frist wird bis 31. März 2021 verlängert. Bis zum 31. März 2021 sollen in  auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden.

Ferner soll die Vorschreibung von Anspruchszinsen betreffend Nachforderungen für die Veranlagung 2019 entfallen.

Stundung der Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist am 15. Tag des Folgemonats fällig.

Aufgrund der Corona-Krise mehren sich die Anfragen, wie man die Kommunalsteuer stunden lassen kann. Das ist grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme um während der Krise die Liquidität zu schonen.

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat auf ihrer Website ein eigenes Formular zum Download bereit gestellt.

Das Formular kann entweder per E-Mail an stadtamt@klosterneuburg.at, per Fax an 02243444296 oder per Post an Rathausplatz 1 in 3400 Klosterneuburg gesendet werden.

Die Art der Zahlungserleichterungsansuchen kann nur für Rückstande ab dem 15. März 2020 aus dem Titel „Corona-Virus“ gestellt werden. Stundungszinsen werden in diesen Fällen nicht verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass über Anträge auf Zahlungserleichterung im Stadtrat entschieden wird. Die Bearbeitung des Antrages wird daher etwas dauern. Bis zur Erledigung des Antrages gilt die Zahlungsverpflichtung als gehemmt. Sie werden daher nicht gemahnt.