Die aktuelle Frist für bestehende Abgabenstundungen läuft per 15. Jänner 2021 aus. Diese Frist wird bis 31. März 2021 verlängert. Bis zum 31. März 2021 sollen in auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden.
Ferner soll die Vorschreibung von Anspruchszinsen betreffend Nachforderungen für die Veranlagung 2019 entfallen.