Neustartbonus für Arbeitssuchende

Vollzeitjobs sind aufgrund der Covid-19 Krise Mangelware. Arbeitssuchende müssen zunehmend Teilzeitjobs annehmen. Teilzeitarbeit bedeutet wiederum eine Gehaltseinbuße für den neu eintretenden Arbeitnehmer.

Der AMS Verwaltungsrat plant daher die Einführung eines Neustartbonus um die Gehaltseinbuße abzufedern.

Jede arbeitssuchende Person, die eine beim AMS offen gemeldete Stelle annimmt, kann den Neustartbonus beim AMS beantragen. Der neue Arbeitsvertrag muss allerdings mit mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit vereinbart worden sein.

Der Antrag kann persönlich oder über das eams Konto gestellt werden.

Der Neustartbonus bemisst sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt für die geleistete Arbeit und rund 80% des Nettoentgelts vor Arbeitslosigkeit (das entspricht 145% des Arbeitslosengelds) zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen. Dieser Differenzbetrag ist mit netto 950 Euro gedeckelt.

Der Bonus wird für maximal 28 Wochen gewährt.

Der Neustartbonus wirkt sich auch positiv auf die Pension aus.

Weitere Details findet man hier: Link zum Bundesministerium

16 September 2024

Steuertermin 30.09.

Einreichung und Offenlegung des Jahresabschlusses, Herabsetzungsantrag, Vorsteuerrückerstattung – der 30.09. ist eine wichtige Frist für steuerrelevante Themen. Die wichtigsten Steuerfristen finden Sie nachfolgend: Einreichung und Offenlegung Jahresabschluss Kapitalgesellschaften – das sind GmbHs, FlexCos und AGs – müssen verpflichtend ihre Jahresabschlüsse binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Der „Regelbilanzstichtag“ ist grundsätzlich der 31.12., […]

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12 Juli 2024

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

  Kapitalgesellschaften, das heißt Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und Aktiengesellschaften sind in zwei Fällen zur Insolvenzantragstellung verpflichtet: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.   Zahlungsunfähigkeit   Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die bereits fälligen Schulden aufgrund mangelnder bereiter (sofort verfügbarer) Zahlungsmittel zu begleichen und diese auch in absehbarer Zeit nicht beschaffen kann. […]

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