Neustartbonus für Arbeitssuchende

Vollzeitjobs sind aufgrund der Covid-19 Krise Mangelware. Arbeitssuchende müssen zunehmend Teilzeitjobs annehmen. Teilzeitarbeit bedeutet wiederum eine Gehaltseinbuße für den neu eintretenden Arbeitnehmer.

Der AMS Verwaltungsrat plant daher die Einführung eines Neustartbonus um die Gehaltseinbuße abzufedern.

Jede arbeitssuchende Person, die eine beim AMS offen gemeldete Stelle annimmt, kann den Neustartbonus beim AMS beantragen. Der neue Arbeitsvertrag muss allerdings mit mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit vereinbart worden sein.

Der Antrag kann persönlich oder über das eams Konto gestellt werden.

Der Neustartbonus bemisst sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt für die geleistete Arbeit und rund 80% des Nettoentgelts vor Arbeitslosigkeit (das entspricht 145% des Arbeitslosengelds) zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen. Dieser Differenzbetrag ist mit netto 950 Euro gedeckelt.

Der Bonus wird für maximal 28 Wochen gewährt.

Der Neustartbonus wirkt sich auch positiv auf die Pension aus.

Weitere Details findet man hier: Link zum Bundesministerium

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