Jetzt Handwerker bonus sichern!

Mit dem NÖ Handwerkerbonus 2018 kann man Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen qualitativ hochwertig durch Gewerbetreibende durchführen lassen und bis zu € 600,– Zuschuss sparen.

 

Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten für Arbeitsleistungs- und Anfahrtskosten. Das maximale Fördervolumen beträgt € 600,– pro Förderobjekt.

Die förderfähigen Kosten müssen in Summe zumindest € 200,- betragen.

Förderbar sind beispielsweise:

 

  • Erneuerung von Wandanstrichen und Tapeten
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung
  • Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Austausch von Innentüren samt Türstöcken
  • Sanierung von Sanitäranlagen
  • Erneuerung der gesamten Wasserinstallation
  • Erneuerung von Stiegen samt Geländer
  • Erneuerung der Einbauküche
  • Elektroinstallationen
  • Wartung von Heizungsanlagen
  • Schädlingsbekämpfung (z.B. Hausschwamm, Holzwurm)
  • Verlegung von Boden- und Wandfliesen
  • vergleichbare Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnhäusern

 

Es muss sich bei dem Förderobjekt um den Hauptwohnsitz handeln. Es ist egal, ob man die Maßnahmen in einer Wohnung oder einem Haus durchführt. Die Arbeitsleistung muss von einem niederösterreichischen Unternehmen erbracht werden.

Mehr Infos und den Link zum Antrag findet man unter:

http://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/Foerderung_Handwerkerbonus.html

 

16 September 2024

Steuertermin 30.09.

Einreichung und Offenlegung des Jahresabschlusses, Herabsetzungsantrag, Vorsteuerrückerstattung – der 30.09. ist eine wichtige Frist für steuerrelevante Themen. Die wichtigsten Steuerfristen finden Sie nachfolgend: Einreichung und Offenlegung Jahresabschluss Kapitalgesellschaften – das sind GmbHs, FlexCos und AGs – müssen verpflichtend ihre Jahresabschlüsse binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Der „Regelbilanzstichtag“ ist grundsätzlich der 31.12., […]

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12 Juli 2024

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

  Kapitalgesellschaften, das heißt Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und Aktiengesellschaften sind in zwei Fällen zur Insolvenzantragstellung verpflichtet: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.   Zahlungsunfähigkeit   Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die bereits fälligen Schulden aufgrund mangelnder bereiter (sofort verfügbarer) Zahlungsmittel zu begleichen und diese auch in absehbarer Zeit nicht beschaffen kann. […]

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