Jetzt Handwerker bonus sichern!

Mit dem NÖ Handwerkerbonus 2018 kann man Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen qualitativ hochwertig durch Gewerbetreibende durchführen lassen und bis zu € 600,– Zuschuss sparen.

 

Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten für Arbeitsleistungs- und Anfahrtskosten. Das maximale Fördervolumen beträgt € 600,– pro Förderobjekt.

Die förderfähigen Kosten müssen in Summe zumindest € 200,- betragen.

Förderbar sind beispielsweise:

 

  • Erneuerung von Wandanstrichen und Tapeten
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung
  • Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Austausch von Innentüren samt Türstöcken
  • Sanierung von Sanitäranlagen
  • Erneuerung der gesamten Wasserinstallation
  • Erneuerung von Stiegen samt Geländer
  • Erneuerung der Einbauküche
  • Elektroinstallationen
  • Wartung von Heizungsanlagen
  • Schädlingsbekämpfung (z.B. Hausschwamm, Holzwurm)
  • Verlegung von Boden- und Wandfliesen
  • vergleichbare Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnhäusern

 

Es muss sich bei dem Förderobjekt um den Hauptwohnsitz handeln. Es ist egal, ob man die Maßnahmen in einer Wohnung oder einem Haus durchführt. Die Arbeitsleistung muss von einem niederösterreichischen Unternehmen erbracht werden.

Mehr Infos und den Link zum Antrag findet man unter:

http://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/Foerderung_Handwerkerbonus.html

 

26 April 2024

Neuer ORF-Beitrag ab 2024:Regelungen für Unternehmer

Ab Jänner 2024 ersetzt der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) nach dem neu erlassenen ORF-Beitrags-Gesetz die bisherige Gis-Gebühr. Der ORF-Beitrag ist pro gemeldetem Hauptwohnsitz, an der zumindest eine volljährige Person eingetragen ist, zu entrichten. Sind mehrere Personen an einer Adresse gemeldet, gelten sie als Gesamtschuldner, der Beitrag ist nur einmal zu zahlen. Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren, […]

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29 März 2024

Neue Mindest-KÖSt: Herabsetzungsantrag der KÖSt-Vorauszahlungen

Neue Mindest-KÖSt Im Zuge der Einführung der neuen FlexKapG wurde mit dem Start-Up-Förderungsgesetz die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) herabgesetzt. Seit 1. Jänner 2024 beträgt die neue Mindest-KÖSt statt 1750 EUR nur mehr 500 EUR pro Jahr, wobei es für die ersten 10 Jahre keine Ausnahme mehr gibt. Die Herabsetzung gilt auch für bereits bestehende GmbHs. Herabsetzungsantrag stellen […]

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