Jetzt Handwerker bonus sichern!

Mit dem NÖ Handwerkerbonus 2018 kann man Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen qualitativ hochwertig durch Gewerbetreibende durchführen lassen und bis zu € 600,– Zuschuss sparen.

 

Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten für Arbeitsleistungs- und Anfahrtskosten. Das maximale Fördervolumen beträgt € 600,– pro Förderobjekt.

Die förderfähigen Kosten müssen in Summe zumindest € 200,- betragen.

Förderbar sind beispielsweise:

 

  • Erneuerung von Wandanstrichen und Tapeten
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung
  • Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Austausch von Innentüren samt Türstöcken
  • Sanierung von Sanitäranlagen
  • Erneuerung der gesamten Wasserinstallation
  • Erneuerung von Stiegen samt Geländer
  • Erneuerung der Einbauküche
  • Elektroinstallationen
  • Wartung von Heizungsanlagen
  • Schädlingsbekämpfung (z.B. Hausschwamm, Holzwurm)
  • Verlegung von Boden- und Wandfliesen
  • vergleichbare Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnhäusern

 

Es muss sich bei dem Förderobjekt um den Hauptwohnsitz handeln. Es ist egal, ob man die Maßnahmen in einer Wohnung oder einem Haus durchführt. Die Arbeitsleistung muss von einem niederösterreichischen Unternehmen erbracht werden.

Mehr Infos und den Link zum Antrag findet man unter:

http://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/Foerderung_Handwerkerbonus.html

 

13 Februar 2026

Steuerschuld kraft Rechnungslegung

Qualifikation als Rechnung Ein Beleg gilt als Rechnung iSd § 11 Umsatzsteuergesetz, wenn er alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale enthält. Dazu zählen insbesondere: Der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer oder Bei steuerfreien Umsätzen ein Hinweis auf die Steuerbefreigung Auch ein Vertrag kann bei Vorliegen aller Rechnungsmerkmale als Rechnung iS § 11 UstG qualifiziert werden. Gemäß § 11 […]

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9 Januar 2026

Basispauschalierung: Erhöhung Umsatzgrenzen und Pauschalsätze für 2025 und 2026

Mit dem Veranlagungsjahr 2025 und 2026 kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Basispauschalierung. Gewerbetreibende und Freiberufler können dadurch ihre Betriebsausgaben und Vorsteuern einfacher und steuerlich günstiger pauschal geltend machen. Die Basispauschalierung wird von bisher 12% auf 13,5% (Veranlagungsjahr 2025) bzw. auf 15% (Veranlagungsjahr 2026) erhöht. Das Betriebsausgabenpauschale beträgt daher 15% des Nettoumsatzes ab dem […]

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