Härtefallfonds verlängert

Der Härtefallfonds ist eine wichtige Covid-Unterstützung für viele Unternehmen. Erfreulicherweise wurde die Unterstützungsphase verlängert. Nunmehr können 15 Betrachtungszeiträume ausgewählt werden. Es sind drei neue Betrachtungszeiträume hinzu gekommen. Die maximale Förderhöhe wurde um 100 Euro erhöht. Die Auszahlung für die zusätzlichen 100 Euro erfolgt automatisch ab 01. Juni 2021. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Härtefallfonds je Betrachtungszeitraum geprüft werden müssen.

Wichtig: In der neuen Richtlinie wird festgeschrieben, dass man im Zeitpunkt der Antragstellung aktiv eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben muss. Eine Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung ist demnach schädlich. Ferner darf man keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.

Alle Anträge müssen bis spätestens 31. Juli 2021 gestellt werden.

Besonders erfreulich ist, dass nunmehr auch Neugründer einfacher förderungsfähig sind. Das Gründungsdatum muss vor dem 31.10.2020 gelegen sein.

Unternehmer*innen, die sich in einem Sanierungsverfahren im Sinne der Insolvenzordnung befinden, sind gleichfalls förderbar.

Übrigens: die Antragsstellung für den Betrachtungszeitraum 16. März bis 15. April 2021 ist bereits möglich.

13 Februar 2026

Steuerschuld kraft Rechnungslegung

Qualifikation als Rechnung Ein Beleg gilt als Rechnung iSd § 11 Umsatzsteuergesetz, wenn er alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale enthält. Dazu zählen insbesondere: Der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer oder Bei steuerfreien Umsätzen ein Hinweis auf die Steuerbefreigung Auch ein Vertrag kann bei Vorliegen aller Rechnungsmerkmale als Rechnung iS § 11 UstG qualifiziert werden. Gemäß § 11 […]

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9 Januar 2026

Basispauschalierung: Erhöhung Umsatzgrenzen und Pauschalsätze für 2025 und 2026

Mit dem Veranlagungsjahr 2025 und 2026 kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Basispauschalierung. Gewerbetreibende und Freiberufler können dadurch ihre Betriebsausgaben und Vorsteuern einfacher und steuerlich günstiger pauschal geltend machen. Die Basispauschalierung wird von bisher 12% auf 13,5% (Veranlagungsjahr 2025) bzw. auf 15% (Veranlagungsjahr 2026) erhöht. Das Betriebsausgabenpauschale beträgt daher 15% des Nettoumsatzes ab dem […]

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