Härtefallfonds verlängert

Der Härtefallfonds ist eine wichtige Covid-Unterstützung für viele Unternehmen. Erfreulicherweise wurde die Unterstützungsphase verlängert. Nunmehr können 15 Betrachtungszeiträume ausgewählt werden. Es sind drei neue Betrachtungszeiträume hinzu gekommen. Die maximale Förderhöhe wurde um 100 Euro erhöht. Die Auszahlung für die zusätzlichen 100 Euro erfolgt automatisch ab 01. Juni 2021. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Härtefallfonds je Betrachtungszeitraum geprüft werden müssen.

Wichtig: In der neuen Richtlinie wird festgeschrieben, dass man im Zeitpunkt der Antragstellung aktiv eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben muss. Eine Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung ist demnach schädlich. Ferner darf man keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.

Alle Anträge müssen bis spätestens 31. Juli 2021 gestellt werden.

Besonders erfreulich ist, dass nunmehr auch Neugründer einfacher förderungsfähig sind. Das Gründungsdatum muss vor dem 31.10.2020 gelegen sein.

Unternehmer*innen, die sich in einem Sanierungsverfahren im Sinne der Insolvenzordnung befinden, sind gleichfalls förderbar.

Übrigens: die Antragsstellung für den Betrachtungszeitraum 16. März bis 15. April 2021 ist bereits möglich.

16 Oktober 2024

Haftung der Gesellschafter einer GmbH – Haftung gegenüber Dritten

Haften Gesellschafter Gläubigern gegenüber mit ihrem Privatvermögen? Der Vorteil einer GmbH besteht darin, dass die Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Für die Gesellschafter besteht keine Haftung, die Gesellschaft haftet jedoch unbeschränkt. Im Gegenzug haben die Gesellschafter eine Stammeinlage zu leisten. Die Stammeinlagen aller Gesellschafter bilden zusammen das Stammkapital. Die Gesellschafter haften daher […]

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23 September 2024

Hochwasserkatastrophe 2024: Land Niederösterreich

Katastrophenbeihilfe für Private in Niederösterreich   Das Land Niederösterreich bietet im Rahmen der Katastrophenbeihilfe finanzielle Unterstützung für physische und juristische Personen zur Behebung von Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkane und Hagel entstehen. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind jedoch nur förderfähig, wenn sie nicht versicherbar waren. Schäden an […]

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