Der EuGH stellte unlängst klar, dass die Heilbehandlungsleistungen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik umsatzsteuerbefreit sind.
Warum ist das für ärztliche Leistungen ein spannendes Thema?
Der EuGH urteilte, dass Art 132 Abs 1 lit. c MwStSyst-RL dahingehend auszulegen ist, dass die Steuerbefreiung einer Heilbehandlungsleistung nicht von einer Leistung im Rahmen einer Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden abhängt. Daher sind auch die Leistungen eines Laborarztes steuerfrei.
Im konkreten Fall ging es unter anderem um Befunderhebungen mit dem Ziel einer Diagnose für ein Laborunternehmen.