Der Härtefallfonds ist eine wichtige Covid-Unterstützung für viele Unternehmen. Erfreulicherweise wurde die Unterstützungsphase verlängert. Nunmehr können 15 Betrachtungszeiträume ausgewählt werden. Es sind drei neue Betrachtungszeiträume hinzu gekommen. Die maximale Förderhöhe wurde um 100 Euro erhöht. Die Auszahlung für die zusätzlichen 100 Euro erfolgt automatisch ab 01. Juni 2021. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Härtefallfonds je Betrachtungszeitraum geprüft werden müssen.
Wichtig: In der neuen Richtlinie wird festgeschrieben, dass man im Zeitpunkt der Antragstellung aktiv eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben muss. Eine Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung ist demnach schädlich. Ferner darf man keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Alle Anträge müssen bis spätestens 31. Juli 2021 gestellt werden.
Besonders erfreulich ist, dass nunmehr auch Neugründer einfacher förderungsfähig sind. Das Gründungsdatum muss vor dem 31.10.2020 gelegen sein.
Unternehmer*innen, die sich in einem Sanierungsverfahren im Sinne der Insolvenzordnung befinden, sind gleichfalls förderbar.
Übrigens: die Antragsstellung für den Betrachtungszeitraum 16. März bis 15. April 2021 ist bereits möglich.