Erfreulicherweise wurde die Umsatzsteuersenkung für einige Branchen weiter verlängert.
Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, soll der ermäßigte Steuersatz von 5% bis Ende 2021 verlängert werden.
- Gastronomiebetrieb kommen auch 2021 in den Genuss des 5 %igen Steuersatzes. Zudem sollen bis Ende 2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5% unterliegen.
- Beherbergungsbetriebe haben einen 5 %igen Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen bis 31.12.2021
- Ferner verlängert sich der 5 %ige Steuersatz für Kulturbetriebe und Publikationen.
Diese Entlastungsmaßnahmen sollen Insolvenzen verhindern, besonders betroffene Unternehmen finanziell unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Diese Maßnahmen entlasten betroffene Unternehmen um rund 1,5 Mrd. Euro.